Abhängig von den Gebäudeklassen, die sich auf Gebäudegröße und deren Nutzung begründet, muss ein entsprechendes Brandschutzniveau gewährleistet werden, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und Flucht- und Rettungswege funktionsfähig zu halten.
Werden Rohrleitungen durch Wände und Decken geführt, so müssen diese brandschutztechnisch so ertüchtigt werden, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand bzw. Decke nicht beeinträchtigt wird. Diese Anforderungen werden erfüllt, wenn die Rohrdurchführungen die Feuerwiderstandsklasse der Wand bzw. Decke aufweisen (z.B. R90) durch die sie geführt wird.
Werden Lüftungsleitungen durch verschiedene Brandabschnitte geführt, so muss sichergestellt werden, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist. Lüftungsleitungen müssen in solchen Fällen in der Feuerwiderstandsklasse L30 – L90 ausgeführt werden, die man beispielsweise durch eine Bekleidung mit ROCKWOOL oder Promat Dämmstoffen erreichen kann.